Seite 12 - WIR_09_2013

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Traube für Notstandsfond
GIRLAN
Im Rahmen des heurigen
Girlaner Kellerfestes schnitzte der
Grödner Holzbildhauer Helmut Pe-
rathoner auf dem Dorfplatz eine Ver-
natschtraube, welche anschließend
für einen guten Zweck versteigert
wurde. Familie Mauracher vom Fi-
scherhof gab bei der Auktion unter
der Leitung von Egon Tschimben das
höchste Gebot ab und darf sich nun
über das handgefertigte Unikat aus
Zirbelholz freuen. Freuen darf sich
auch der Bäuerliche Notstandsfond
- Menschen helfen, dem die GVG -
Girlaner Vereinsgemeinschaft den
Reinerlös zukommen lässt.
Im Bild: Margareth (9. vl) und Martin (1. vr) mit Tochter und 1. Eppaner Weinprinzessin
Miriam Mauracher (4. vl) sowie dem Holzbildhauer Helmut Perathoner (2. vl), Monika
Brigl (7. vl Vertreterin des Bäuerlichen Notstandsfonds – Menschen helfen), dem
Auktionator Egon Tschimben (8.vl) und Vertretern der Girlaner Vereinsgemeinschaft.
Geld in der Schweiz oder Liechtenstein – was nun?
Die internationale Staatengemeinschaft
geht immer schärfer gegen Steuerflucht-
geld im Ausland vor.
In Zeiten klammer
Staatskassen sind nun wohl auch die politi-
schen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle
Bekämpfung dieses Phänomens gegeben – das
(steuerzahlende) Wahlvolk fordert schließlich
auch Gerechtigkeit!
Damit geraten immer mehr Bürger ins
Visier der Steuerfahndung die Steuerflucht-
geld, aber auch völlig legal erworbenes
Vermögen im Ausland (z.B. Erbschafts-
vermögen, Schenkungen usw.) besitzen.
Bekanntlich muss in der Übersicht RW der
Steuererklärung das im Ausland gehaltene
Vermögen gemeldet werden. Es handelt sich
dabei um einen reinen „Überwachungsvor-
druck“: diese Verpflichtung dient nicht zur
Besteuerung, sondern nur zur Kontrolle der
Steuerzahler. Betroffen sind alle in Italien an-
sässigen und unbeschränkt steuerpflichtigen
Personen, also auch ausländische Staatsbürger,
die sich vorwiegend in Italien aufhalten. Die
unterlassene Meldung wird mit hohen Verwal-
tungsstrafen geahndet. Dennoch wurde diese
Verpflichtung in der Vergangenheit oft nicht
so genau beachtet, was den Steuerzahler jetzt
in arge Bedrängnis bringt.
Nun wird erneut die Möglichkeit geschaf-
fen, Auslandsvermögen ohne Anrechnung
der vollen Strafen aufzudecken oder ins
Inland zurückzuführen.
In der ersten Phase
der vorgesehenen Prozedur handelt z.B. ein
Steuerberater mit dem Finanzamt vorab das
Ausmaß der Sanktionen und die Modalitäten
zur Umsetzung der Rückführung aus.
In dieser Phase bleibt der Steuerpflichti-
ge, der das Vermögen im Ausland besitzt,
völlig anonym,
denn der Freiberufler teilt
dem Steueramt nur die objektiven Umstände
des Falles mit. Kommt es zu einer Einigung,
dann legt der ital. Steuerzahler sein Aus-
landvermögen offen und entrichtet die ver-
einbarten Sanktionen, die bis auf die Hälfte
der Mindeststrafe reduziert werden können.
Angesichts der Tatsache, dass die verschie-
denen Staaten zum Zweck der Bekämpfung
der internationalen Steuerhinterziehung
immer stärker zusammen arbeiten
und der
Informationsaustausch über die internationa-
len Finanzströme stark angestiegen ist, bietet
dieses Verfahren eine interessante Möglichkeit,
die eigene Position richtig zu stellen. Dabei
gilt es, den richtigen Moment nicht zu ver-
passen – denn, wenn die Kontrolltätigkeit
vom Steueramt zum spezifischen Fall bereits
begonnen wurde, kann das Verfahren nicht
mehr angewendet werden.
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer
Perathoner Eder & Oliva
Mein örtliches Telefonbuch.
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